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   BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98   

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https://dejure.org/1998,1163
BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der Abschiebung des Klägers nach Sri Lanka - Gewährung von Schutz vor geltend gemachten Gefahren im Heimatstaat oder einem sonstigen Zielstaat einer Abschiebung - Nachholung einer unterbliebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
    Da es dies nicht getan hat, ist sein Urteil rechtsfehlerhaft (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 [BVerwG 22.03.1994 - 9 C 529/93]).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 42.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegehren, Zugrundelegung von Erklärungen im

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
    Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - DVBl 1997, 905 = BayVBl 1997, 347).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - (NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420) ausgeführt hat, stehen alle diese Ansprüche nach dem erkennbaren Regelungszweck des Asylverfahrens- und des Ausländergesetzes in einem bestimmten Rangverhältnis in dem Sinne, daß Schutz vor geltend gemachten Gefahren im Heimatstaat oder einem sonstigen Zielstaat einer Abschiebung vorrangig auf der jeweils den umfassenderen Schutz vermittelnden Stufe zu gewähren ist.
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, wie Klageanträge im Asylprozess typischerweise zu verstehen sind (vgl. etwa Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 unter Hinweis auf Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 , Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Der typischen Interessenlage des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden entspricht es danach, sein dem Verwaltungsgericht unterbreitetes Rechtsschutzbegehren - wenn es nicht ausnahmsweise deutlich erkennbar eingeschränkt sein sollte - sachdienlich umfassend dahingehend auszulegen, dass er (nur) für den Fall des Unterliegens mit seinem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl nach Art. 16 a GG und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hilfsweise beantragt, ihm entweder Schutz vor drohender Abschiebung nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG oder - weiter hilfsweise - zumindest Abschiebungsschutz durch Verpflichtung des Bundesamts zu einer Feststellung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ; Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Der in erster Instanz nach entsprechender Auslegung (§§ 86 Abs. 3, 88 VwGO; vgl. BVerwG, U. v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 - u. B. v. 12.08.1999 - 9 B 268.99 -) hilfsweise geltend gemachte Anspruch auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, der infolge der Abweisung der Klage mit den beiden Hauptanträgen - auch ohne insoweit ausdrücklich erfolgte Zulassung - in der Berufungsinstanz zur Entscheidung anfällt (BVerwG, Ue. v. 15.04.1997 - 9 C 19.96 - InfAuslR 1997, 420, v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 - u. B. v. 12.08.1999 - 9 B 268.99 -), steht dem Kläger ebenfalls nicht zu.

    Denn auch im Rechtsmittelverfahren ist gemäß den §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 88 VwGO das tatsächliche Rechtsschutzbegehren entscheidend, nicht der Wortlaut der Anträge (BVerwG, Ue. v. 17.12.1996 - 9 C 42.96 - DVBl. 1997, 905, u. v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 -).Danach ist vorliegend davon auszugehen, dass der Bundesbeauftragte mit der Einschränkung der beantragten Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Urteils ("... die Klage insoweit abzuweisen") lediglich verdeutlichen wollte, dass eine vollständige Aufhebung des Urteils nicht beantragt wird, weil es bei der Abweisung des Asylbegehrens bleiben, die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hingegen angegriffen werden sollte.

    Dies entspricht im Übrigen auch dem - nach Zulassung der Berufung - letztlich gestellten Antrag des Bundesbeauftragten in seinem Schriftsatz vom 29.12.1999 auf Abweisung der Klage "in vollem Umfang" (zu allem: BVerwG, U. v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 -).

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